Das Auswärtige Amt teilt über die Generaldirektion Konsularische Angelegenheiten und die Beglaubigungsdirektion mit, dass die Bundesrepublik Deutschland den Einspruch gegen den Beitritt Paraguays zur Haager Konvention vom 15.10.1961, die das Erfordernis der Beglaubigung ausländischer Staatsangehöriger aufhebt, aufgehoben hat öffentliche Urkunden („Apostille-Vereinbarung“).
Dieses am 06.01.2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Paraguay in Kraft getretene Abkommen, wonach alle Urkunden paraguayischer Herkunft, die mit der Haager Apostille versehen sind, im deutschen Hoheitsgebiet anerkannt werden, sowie solche Urkunden deutscher Herkunft, die mit der entsprechenden Apostille versehen sind, müssen von den nationalen Behörden im Hoheitsgebiet der Republik anerkannt werden.
Asunción, 25. Januar 2022