http://www.migraciones.gov.py/…/comunicado-recordatorio

Verfasser: Thomas Roeh
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Das Kommuniqué der Einwanderungsbehörde vom 21/01/2022 erinnert ausdrücklich an bereits bekannte Sachverhalte des Verfahrens, mit welchem Ausländer in Paraguay eine Daueraufenthaltserlaubnis (radicación) erwirken können.Diese Erinnerung kommt nicht zufällig zum jetzigen Zeitpunkt, Tage nach der Einführung neuer Restriktionen bei der Einreise nach Paraguay für Ausländer, die keinen Aufenthaltsstatus haben, ab dem 12. Januar 2022.Viel eher kann es meiner Meinung nach als Klarstellung und Antwort auf die Unsicherheit jener Ausländer verstanden werden, die ihren Antrag auf Erteilung der Daueraufenthaltsgenehmigung zwar eingereicht haben und den Einreichungsbeleg („mesa de entrada“) in Händen halten, deren Antrag aber bisher nicht beschieden wurde.Hier eine auszugsweise Übersetzung der wichtigsten Punkte des Kommuniques:

  1. Mit Einreichung des Antrags auf Erteilung des Aufenthaltsrechtes kann nicht automatisch auf die Gewährung eines solchen Daueraufenthaltsrechtes durch die Einwanderungsbehörde geschlossen werden.

2. Der ausländische Einreicher eines solchen Antrags auf Erteilung der Daueraufenthaltsgenehmigung verbleibt bis zur Erteilung dieser Genehmigung weiterhin in der gleichen Kategorie, die ihm mit der Einreise nach Paraguay zukommt (Aufenthaltsrecht von drei Monaten).

3. Ausländer, die noch nicht über eine Daueraufenthaltskarte verfügen und deren Antrag noch in Bearbeitung ist, müssen die geltenden Aufenthaltsfristen im Lande einhalten. Wenn diese Frist abgelaufen ist oder in Kürze abläuft, ist eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer oder eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. (Dies wurde bisher zumindest in der Praxis anders gehandhat. Das Kommunique lässt annehmen, dass hier die Zügel angezogen werden).

4. Ausländer, denen aufgrund einer ordnungsgemäss belegten Ausnahmesituation die Möglichkeit eingeräumt wird, ihren Antrag auf Erteilung einer Daueraufenthaltsgenehmigung unter Beifügung einer Verpflichtungserklärung mit unvollständigen Unterlagen einzureichen, haben dieser Verpflichtung zur Nachreichung der Dokumente binnen einer Frist von maximal 60 Tagen nachzukommen, damit die weitere Bearbeitung erfolgen kann. Andernfalls wird der Antrag hinfällig.

5. Der Beleg über die Bearbeitung des Antrags auf Erteilung der Daueraufenthaltsgenehmigung („mesa de entrada“), der seitens der Einwanderungsbehörde bei Annahme der Antragsunterlagen als Quittungsbeleg ausgestellt wird, ist kein Dokument, dass als Daueraufenthaltsgenehmigung angesehen werden kann, und es ist auch kein Reisedokument, dass irgendeine Gültigkeit oder Berechtigung zur Ein-oder Ausreise darstellt (soll heissen: es verschafft dem Inhaber des Papiers nicht den Status einer Person mit Daueraufenthaltsrecht, ergo muss diese Person die ab dem 12. Januar 2022 geltenden Restriktionen im Hinblick auf den Impfnachweis erfüllen)