
Ausländische Reisende ohne Wohnsitz im Land ab 18 Jahren müssen zur Einreise einen Impfausweis mit vollständigem Zeitplan vorlegen. In Anbetracht der ähnlichen epidemiologischen Situation in den Ländern der Region sind Reisende aus MERCOSUR-Vertragsstaaten sowie aus Ländern, die an Paraguay grenzen, von der Durchführung des RT-PCRn- oder Antigentests ausgenommen. Alle Personen, die mit dem Nachbarschaftstransitsystem einreisen, müssen nachweisen, dass sie in der Grenzstadt wohnen. Für die Einreise sind keine gesundheitlichen Voraussetzungen erforderlich. Das Dokument tritt am 12. Januar 2022 in Kraft. Bis zu diesem Datum gilt das am 29.11.21 geltende Dokument.
Impfbescheinigung gegen COVID-19
Im Inland nicht ansässige Reisende ab 18 Jahren müssen für die Einreise einen Impfausweis mit vollständigem Zeitplan vorlegen. Reisende, die 2 Wochen nach Erhalt der zweiten Dosis erhalten haben, gelten als vollständig geimpft.
Paraguayer und ausländische Einwohner des Landes, die gemäß dem Abschnitt über besondere Situationen nicht vollständig geimpft sind.
Alle Personen, die mit dem Nachbarschaftstransitsystem einreisen, müssen nachweisen, dass sie in der Grenzstadt wohnen.
Für die Einreise sind keine gesundheitlichen Voraussetzungen erforderlich.
Reisende aus MERCOSUR-Vertragsstaaten (Argentinien, Bolivien, Brasilien und Uruguay) und Reisende aus den an Paraguay angrenzenden Ländern. –
Alle Personen über 18 Jahren müssen einen Impfausweis mit einem vollständigen Zeitplan gegen COVID-19 vorlegen. –
Reisende aus den Vertragsstaaten des MERCOSUR sowie aus den an Paraguay angrenzenden Ländern sind von der Durchführung von RT-PCR- oder Antigentests ausgenommen.